Wussten Sie eigentlich schon, dass Sie
► bei Hochzeit, Geburt eines Kindes, Umzug, Goldener Hochzeit und Tod eines nahen Angehörigen
Anspruch auf einen Tag bezahlten Sonderurlaub haben (§ 616 BGB)?
► Anspruch auf Bildungsurlaub und in größeren Firmen auch auf Teilzeit und Pflegezeit haben
(siehe: HBUG und PflegezeitG)?
► bei einer Kündigung binnen 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben müssen, damit sie nicht
rechtskräftig wird (§§ 4 und 7 KSchG)?
► eine Scheidung nur "halb so teuer" ist, wenn man sich außergerichtlich einigt und nur einen Rechtsanwalt
beauftragt?
► wichtige Schriftstücke zur Sicherheit mit Zeugen persönlich übergeben oder per Einschreiben mit
Rückschein versandt werden sollten?
► Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe vom Staat bekommen können, wenn Sie sich einen Anwalt oder
Prozess finanziell nicht leisten können?
► beim Sozialverband VDK für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 66 € kostenlosen Sozialrechtsschutz sowie eine
kostenlose Erstberatung in anderen Rechtsgebieten erhalten
► Arbeitsverträge nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bis maximal 2 Jahre
(bei Neugründungen: 4 Jahre) ohne Sachgrund erstmalig befristet werden können (vgl. § 14 Abs. 2 TzBfG)?
► große Rechtsschutzversicherungen Mediation in ihrer Produktpalette haben und eventuell die Kosten
hierfür übernehmen?
► ein eigenhändiges handgeschriebenes Testament auch ohne Notar wirksam wird und beim Amtsgericht
kostengünstig hinterlegt werden kann?
► ein Anruf bei der Deutschen Anwaltshotline binnen weniger Minuten für 1,99 € pro Minute
kostengünstig und ohne Anwaltsbesuch Rechtsklarheit bringt?
► Ihre Rechtsanwältin auch zu Ihnen ins Haus kommen kann und gerne bei allen Ihren Fragen Auskunft gibt?
► Ihre Rechtsschutzversicherung trotz vereinbarter Selbstbeteiligung oft die Kosten für eine Erstberatung komplett
übernimmt ?
► bei Hochzeit, Geburt eines Kindes, Umzug, Goldener Hochzeit und Tod eines nahen Angehörigen
Anspruch auf einen Tag bezahlten Sonderurlaub haben (§ 616 BGB)?
► Anspruch auf Bildungsurlaub und in größeren Firmen auch auf Teilzeit und Pflegezeit haben
(siehe: HBUG und PflegezeitG)?
► bei einer Kündigung binnen 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben müssen, damit sie nicht
rechtskräftig wird (§§ 4 und 7 KSchG)?
► eine Scheidung nur "halb so teuer" ist, wenn man sich außergerichtlich einigt und nur einen Rechtsanwalt
beauftragt?
► wichtige Schriftstücke zur Sicherheit mit Zeugen persönlich übergeben oder per Einschreiben mit
Rückschein versandt werden sollten?
► Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe vom Staat bekommen können, wenn Sie sich einen Anwalt oder
Prozess finanziell nicht leisten können?
► beim Sozialverband VDK für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 66 € kostenlosen Sozialrechtsschutz sowie eine
kostenlose Erstberatung in anderen Rechtsgebieten erhalten
► Arbeitsverträge nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bis maximal 2 Jahre
(bei Neugründungen: 4 Jahre) ohne Sachgrund erstmalig befristet werden können (vgl. § 14 Abs. 2 TzBfG)?
► große Rechtsschutzversicherungen Mediation in ihrer Produktpalette haben und eventuell die Kosten
hierfür übernehmen?
► ein eigenhändiges handgeschriebenes Testament auch ohne Notar wirksam wird und beim Amtsgericht
kostengünstig hinterlegt werden kann?
► ein Anruf bei der Deutschen Anwaltshotline binnen weniger Minuten für 1,99 € pro Minute
kostengünstig und ohne Anwaltsbesuch Rechtsklarheit bringt?
► Ihre Rechtsanwältin auch zu Ihnen ins Haus kommen kann und gerne bei allen Ihren Fragen Auskunft gibt?
► Ihre Rechtsschutzversicherung trotz vereinbarter Selbstbeteiligung oft die Kosten für eine Erstberatung komplett
übernimmt ?