Wussten Sie eigentlich schon, dass Sie
► bei Hochzeit, Geburt eines Kindes, Umzug, Goldener Hochzeit und Tod eines nahen Angehörigen Anspruch auf einen Tag bezahlten Sonderurlaub haben (§ 616 BGB)? ► Anspruch auf Bildungsurlaub und in größeren Firmen auch auf Teilzeit und Pflegezeit haben (siehe: HBUG und PflegezeitG)? ► bei einer Kündigung binnen 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben müssen, damit sie nicht rechtskräftig wird (§§ 4 und 7 KSchG)? ► eine Scheidung nur "halb so teuer" ist, wenn man sich außergerichtlich einigt und nur einen Rechtsanwalt beauftragt? ► wichtige Schriftstücke zur Sicherheit mit Zeugen persönlich übergeben oder per Einschreiben mit Rückschein versandt werden sollten? ► Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe vom Staat bekommen können, wenn Sie sich einen Anwalt oder Prozess finanziell nicht leisten können? ► beim Sozialverband VDK für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 66 € kostenlosen Sozialrechtsschutz sowie eine kostenlose Erstberatung in anderen Rechtsgebieten erhalten ► Arbeitsverträge nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bis maximal 2 Jahre (bei Neugründungen: 4 Jahre) ohne Sachgrund erstmalig befristet werden können (vgl. § 14 Abs. 2 TzBfG)? ► große Rechtsschutzversicherungen Mediation in ihrer Produktpalette haben und eventuell die Kosten hierfür übernehmen? ► ein eigenhändiges handgeschriebenes Testament auch ohne Notar wirksam wird und beim Amtsgericht kostengünstig hinterlegt werden kann? ► ein Anruf bei der Deutschen Anwaltshotline binnen weniger Minuten für 1,99 € pro Minute kostengünstig und ohne Anwaltsbesuch Rechtsklarheit bringt? ► Ihre Rechtsanwältin auch zu Ihnen ins Haus kommen kann und gerne bei allen Ihren Fragen Auskunft gibt? ► Ihre Rechtsschutzversicherung trotz vereinbarter Selbstbeteiligung oft die Kosten für eine Erstberatung komplett übernimmt ? |